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   OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1998 - 2 M 1/98   

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OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1998 - 2 M 1/98 (https://dejure.org/1998,9029)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.05.1998 - 2 M 1/98 (https://dejure.org/1998,9029)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Mai 1998 - 2 M 1/98 (https://dejure.org/1998,9029)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortiger Vollzug; Beseitigungsverfügung; Eingriff in Natur und Landschaft; Schilfgürtel; Binnensee; Stegkonzept; Beseitigungsverfügung

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 1 B 27/97
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1998 - 2 M 1/98
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.07.1994 - 1 L 23/93

    Bootssteg; Landschaftspflege; Bestandsschutz; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1998 - 2 M 1/98
    In § 37 Abs. 1 Satz 2 LNatSchG ist - unverändert gegenüber dem vorherigen Recht (vgl. dazu Urt. d. 1. Senats v. 20.07.1994 - 1 L 23/93 -, SchlHA 1995, 243) - daran festgehalten worden, daß Genehmigungen nur unter bestimmten Voraussetzungen für gemeinschaftliche Anlagen erteilt werden sollen.

    In diesem Zusammenhang kann nicht beansprucht werden, daß der Antragsgegner zeitgleich alle ähnlichen oder gleichgelagerten Fälle erfaßt; dies liefe auf eine Verhinderung von Beseitigungsverfügungen hinaus (Urt. d. 1. Senats v. 20.07.1994, a.a.O., S. 244).

  • BVerwG, 09.10.1981 - 3 B 45.81

    Reimportierte Fertigarzneimittel - Arzneimittel-Packungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1998 - 2 M 1/98
    Der Antragsgegner hat in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hingewiesen, daß es dem rechtsstaatlichen Ordnungsprinzip widersprechen würde, wenn der die Erteilung der - gegebenenfalls erforderlichen - Genehmigung abwartende Bürger gegenüber demjenigen benachteiligt würde, der sein Vorhaben unmittelbar umsetzt (vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.07.1981 - 3 B 45/81 -, NuR 1982, 200).
  • BVerwG, 04.08.1983 - 4 B 133.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1998 - 2 M 1/98
    Ein Bestandsschutz könnte, läge er vor, allenfalls die Beseitigung des früheren Steges hindern, nicht aber die formelle oder materielle Rechtmäßigkeit oder (gar) einen Anspruch auf die Genehmigung eines neuen Ersatzsteges erzeugen (BVerwG, Beschl. v. 04.08.1983 - 4 B 133.83 -, ENSH, 09 Nr. 8, S. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.1996 - 1 L 219/95

    Beseitigungsanordnung; Bootssteg

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1998 - 2 M 1/98
    Danach kommt es - entscheidend - auf die objektive Eignung des Steges als Bootssteg an, um die Anwendbarkeit des § 37 LNatSchG zu begründen (Urt. v. 28.02.1996 -1 L 219/95 -, UA, S. 14).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.01.1983 - 1 A 43/80
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1998 - 2 M 1/98
    Unabhängig davon ist ein Steg der vorliegenden Art auch als bauliche Anlage i.S.d. § 7 Abs. 2 Nr. 1 LNatSchG anzusehen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 21.1.1983, 1 A 43/80, SchlHA 1983, 169), so daß ein genehmigungsbedürftiger Eingriff auch unter diesem Aspekt vorliegt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2013 - 11 N 34.12

    Steganlage; Scharmützelsee; Bestandsschutz; Ersatzbau

    Folglich kommt es auch darauf an, ob sich die Anlage durch sukzessive Instandsetzungsmaßnahmen unbegrenzt erhalten lässt, oder ob sie wegen der gleichzeitig eintretenden Alterung der tragenden Elemente zu gegebener Zeit durch einen - wiederum genehmigungspflichtigen - Neubau ersetzt werden müsste (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 M 1/98, bei Juris, Rz. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2005 - 1 MB 16/05

    Begründung des Sofortvollzugs einer Ordnungsverfügung bei naturschutzrechtlichen

    In Fällen der vorliegenden Art genügt es für die Begründung des Sofortvollzugs, wenn naturschutzrechtliche Gefährdungen vorliegen, die - wenn sie sich bestätigen - nicht oder nur schwer rückgängig zu machende Veränderungen des zu erhaltenden Naturzustandes bewirken (vgl. Beschl. des 2. Senats vom 27.05.1998, 2 M 1/98, NordÖR 1998, 454 und vom 27.07.2000, 2 M 3/00, NordÖR 2000, 372).
  • VG Schleswig, 23.04.2021 - 1 B 2/21

    Abgrenzung der anzuwendenden Rechtsgrundlagen bei einem Vorgehen der

    Im Bereich des Naturschutzrechtes rechtfertigt bereits das Interesse an der Wahrung und Einhaltung der Rechtsordnung im Regelfall ein besonderes Vollzugsinteresse, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgen, für die nach geltendem Recht ein Genehmigungserfordernis in Betracht kommt (vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. Juli 1981 - 3 B 45/81 -, NuR 1982, 200; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 M 1/98 -, Rn. 3, juris).
  • VG Schleswig, 28.11.2016 - 1 B 69/16

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen

    Im Bereich des Naturschutzrechtes rechtfertigt daneben bereits das Interesse an der Wahrung und Einhaltung der Rechtsordnung im Regelfall ein überwiegendes Vollzugsinteresse, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgen, für die nach geltendem Recht - wie vorliegend - ein Genehmigungserfordernis in Betracht kommt (§ 67 Abs. 1 BNatSchG; vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 30. Juli 1981 - 3 B 45/81 -, NuR 1982, 200; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 M 1/98 -, Rn. 3, juris).
  • OVG Saarland, 19.11.2003 - 1 M 2/03

    Planfeststellungsbeschluss: Gerichtliche Überprüfbarkeit

    Für die Beurteilung ist im Ansatz festzuhalten, dass der angefochtene Planfeststellungsbeschluß vom 6.2.2002 in der Gestalt des Ergänzungsbeschlusses vom 15.5.2003, der seine Rechtsgrundlage in den §§ 28, 29 PBefG findet vgl. zu einem vorangehenden Bauabschnitt des Projekts Senatsurteil vom 28.4.1998 - 2 M 1/98 -, auf den Rechtsbehelf der Klägerin hin nur in eingeschränktem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt.
  • OVG Saarland, 06.08.2002 - 2 U 3/02

    Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit eines personenbeförderungsrechtlichen

    Was die Einwendungen betreffend die von der Ast. befürchtete Beeinträchtigung der Standsicherheit ihres Kirchengebäudes und den vorgesehenen Eingriff in das Friedhofsgelände anbelangt, ist für die Beurteilung im Ansatz festzuhalten, dass der angefochtene Planfeststellungsbeschluss, der seine Rechtsgrundlage in den §§ 28, 29 PBefG findet (vgl. zu einem früheren Bauabschnitt des Projekts Senatsurt. v. 28.4. 1998 - 2 M 1/98) nur in eingeschränktem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt.
  • VG Berlin, 09.05.2014 - 10 K 69.12

    Beibehaltung eines Bootsstegs im Naturschutzgebiet

    Bestandsschutz kann nur der Beseitigung eines bestehenden und genehmigten Steges entgegengehalten werden; er besteht für rechtmäßig errichtete bauliche Anlagen gegenüber späteren Rechtsänderungen (vgl. dazu OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 M 1/98 - zitiert nach juris, sowie Urteil der Kammer vom 10. Februar 2012 - VG 10 K 30.10 -).
  • VG Berlin, 16.03.2011 - 10 L 170.11

    Anforderungen an eine wasserrechtliche Duldungsanordnung

    Bestandsschutz kann nur der Beseitigung eines bestehenden und genehmigten Steges entgegengehalten werden (vgl. dazu OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 M 1/98 - zitiert nach juris).
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